OrgL Ausbildung Bayern

Neuregelung der Ausbildung

1. Qualifizierungslehrgang 

  • Soll eine einheitliche Wissensbasis schaffen
  • Umfasst 40 UE einschließlich Zulassungsprüfung
  • Wird von den Hilfsorganisationen durchgeführt
  • Entbehrlich, wenn anderweitiger Nachweis der Kenntnisse
  • Anmeldung durch die Kreisverwaltungsbehörde 
  • Platzverteilung über die Regierungen

2. Praktische Einweisungen Teil 1 

  • Im Zeitraum zwischen dem Qualifizierungslehrgang und dem Grundlehrgang (6 Monate)
  • Dient der Orientierung im künftigen Wirkungskreis un der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten
  • Einweisung in die Arbeit von
    • Polizeieinsatzzentrale
    • Rettungsleitstelle / Integrierte Leitstelle
    • THW, Feuerwehr (Kreisbrandinspektion/Stadtbrandinspektion)
    • UG SanEL

3. Grundlehrgang 

  • Soll befähigen, Aufgaben unterhalb der Katastrophenschwelle verantwortlich wahrzunehmen (Art. 15 BayKSG)
  • Voraussetzung ist erfolgreiche Zulassungsprüfung
  • Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
  • Schließt mit einer Zwischenprüfung ab (90 Minuten schriftlicher Test, 60 Minuten Einsatzübung)

4. Praktische Einweisungen Teil 2 

  • Im Zeitraum zwischen dem Grundlehrgang und dem Abschlusslehrgang (6 Monate)
  • Weitere Orientierung im künftigen Wirkungskreis und der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten
  • Einweisung in die Arbeit von
    • Katastrophenschutzbehörde - FüGK
    • Einblick in die Katastrophenschutzpläne / Sonderpläne
    • Teilnahme an drei OrgL-Einsätzen als Begleiter, wenn möglich

5. Abschlusslehrgang 

  • Soll befähigen, Aufgaben im Katastrophenfall verantwortlich wahrzunehmen
  • Voraussetzung ist erfolgreiche Zwischenprüfung und Absolvieren der vorgeschriebenen Einweisungen
  • Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
  • Schließt mit einer Abschlussprüfung ab (15 Minuten mündlicher Test, 30 Minuten Planübung)

6. Pflichtfortbildungen 1 

  • 250 Fortbildungspunkte sind in fünf Jahren zu erwerben
  • Jährliche Pflichtfortbildungen: (5 x 30 =) 150 Punkte
  • Es sollen jeweils zwei Themen für zwei Jahre angeboten werden
  • Rezertifizierung im 5. Jahr gilt als Pflichtfortbildung
  • Freie Fortbildungen: 100 Punkte
  • Mitarbeit in Standortschulungen / Übungen 15 Punkte
  • Realer OrgL-Einsatz: bis zu 30 Punkte
  • Mitwirkungen bei Großveranstaltungen: bis zu 15 Punkte

7. Pflichtfortbildungen 2 

  • Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde
  • In Ausnahmefällen Anerkennung durch die Zertifizierungsstelle bei der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
  • Teilnahme an Kongressen
  • Publikationen von Fachartikeln
  • Überregionale Fortbildungen von Hilfsorganisationen
  • Überregionale Übungen

8. Rezertifizierung 

  • Rezertifizierungslehrgang mit maximal 20 UE an einer staatlichen Feuerwehrschule in Bayern.
  • Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis von mindestens 220 Fortbildungspunkten
  • Rezertifizierungsprüfung am Ende des Rezertifizierungslehrgangs (15 Minuten mündliche Prüfung, 30 Minuten Planübung)
  • Anmeldung über die Kreisverwaltungsbehörde