1. Qualifizierungslehrgang
- Soll eine einheitliche Wissensbasis schaffen
- Umfasst 40 UE einschließlich Zulassungsprüfung
- Wird von den Hilfsorganisationen durchgeführt
- Entbehrlich, wenn anderweitiger Nachweis der Kenntnisse
- Anmeldung durch die Kreisverwaltungsbehörde
- Platzverteilung über die Regierungen
2. Praktische Einweisungen Teil 1
- Im Zeitraum zwischen dem Qualifizierungslehrgang und dem Grundlehrgang (6 Monate)
- Dient der Orientierung im künftigen Wirkungskreis un der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten
- Einweisung in die Arbeit von
- Polizeieinsatzzentrale
- Rettungsleitstelle / Integrierte Leitstelle
- THW, Feuerwehr (Kreisbrandinspektion/Stadtbrandinspektion)
- UG SanEL
3. Grundlehrgang
- Soll befähigen, Aufgaben unterhalb der Katastrophenschwelle verantwortlich wahrzunehmen (Art. 15 BayKSG)
- Voraussetzung ist erfolgreiche Zulassungsprüfung
- Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
- Schließt mit einer Zwischenprüfung ab (90 Minuten schriftlicher Test, 60 Minuten Einsatzübung)
4. Praktische Einweisungen Teil 2
- Im Zeitraum zwischen dem Grundlehrgang und dem Abschlusslehrgang (6 Monate)
- Weitere Orientierung im künftigen Wirkungskreis und der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten
- Einweisung in die Arbeit von
- Katastrophenschutzbehörde - FüGK
- Einblick in die Katastrophenschutzpläne / Sonderpläne
- Teilnahme an drei OrgL-Einsätzen als Begleiter, wenn möglich
5. Abschlusslehrgang
- Soll befähigen, Aufgaben im Katastrophenfall verantwortlich wahrzunehmen
- Voraussetzung ist erfolgreiche Zwischenprüfung und Absolvieren der vorgeschriebenen Einweisungen
- Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
- Schließt mit einer Abschlussprüfung ab (15 Minuten mündlicher Test, 30 Minuten Planübung)
6. Pflichtfortbildungen 1
- 250 Fortbildungspunkte sind in fünf Jahren zu erwerben
- Jährliche Pflichtfortbildungen: (5 x 30 =) 150 Punkte
- Es sollen jeweils zwei Themen für zwei Jahre angeboten werden
- Rezertifizierung im 5. Jahr gilt als Pflichtfortbildung
- Freie Fortbildungen: 100 Punkte
- Mitarbeit in Standortschulungen / Übungen 15 Punkte
- Realer OrgL-Einsatz: bis zu 30 Punkte
- Mitwirkungen bei Großveranstaltungen: bis zu 15 Punkte
7. Pflichtfortbildungen 2
- Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde
- In Ausnahmefällen Anerkennung durch die Zertifizierungsstelle bei der Staatl. Feuerwehrschule Geretsried
- Teilnahme an Kongressen
- Publikationen von Fachartikeln
- Überregionale Fortbildungen von Hilfsorganisationen
- Überregionale Übungen
8. Rezertifizierung
- Rezertifizierungslehrgang mit maximal 20 UE an einer staatlichen Feuerwehrschule in Bayern.
- Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis von mindestens 220 Fortbildungspunkten
- Rezertifizierungsprüfung am Ende des Rezertifizierungslehrgangs (15 Minuten mündliche Prüfung, 30 Minuten Planübung)
- Anmeldung über die Kreisverwaltungsbehörde