OrgL / ELRD

Organisatorischer Leiter (OrgL)

Die Kreisverwaltungsbehörden bestellen im voraus, also ohne Bezug auf ein konkretes Schadensereignis, im Einvernehmen mit den Hilfsorganisationen die zur Sicherstellung des Einsatzes notwendige Anzahl von organisatorischen Leitern (derzeit elf in Stadt- und Landkreis Hof  alle Helfer im BRK).

Im Zuge einer Qualitätssicherung war es notwendig, die bestehende Ausbildung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern einer aktuellen Bedarfsanalyse zu unterwerfen. Im Gegensatz zu der durch die Bundesärztekammer empfohlenen Ausbildung der Leitenden Notärzte besteht für die Ausbildung der Organisatorischen Leiter bislang keine bundeseinheitliche Empfehlung. Eine durch das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI) eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) mit Bergwacht Bayern und Wasserwacht Bayern, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD)), der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) und des StMI erarbeitete das nun vorliegende Konzept zur zukünftigen Ausbildung der OrgL:

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Organisatorischen Leiter:

  • Persönliche Reife und Führungskompetenz, bestätigt durch die entsendende Stelle (Hilfsorganisation, privates Rettungsdienstunternehmen, Berufsfeuerwehr usw.)
  • Mindestens 25., maximal 58. Lebensjahr bei Beginn der Schulung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent oder Ausbildung zum Rettungssanitäter
  • Aktive Tätigkeit als Einsatzleiter (RD*/San/Betr./Bergwacht/Wasserrettung)
  • Benennung zum vorgesehenen OrgL durch Kreisverwaltungsbehörde vor Beginn der Ausbildung

Alarmierungskriterien des Organisatorischen Leiters

  • Notfälle ab vermutlich 10 Notfallpatienten
  • Bei Einsätzen bei denen mehr als 3 Notärzte eingesetzt sind
  • Brand (Krankenhaus, Altenheim, Schulen, Hotels ü. ä.
  • Einsätze mit Gefahrgut, Giftstoffen, Radioaktivität (auf Anforderung des ELRD)
  • Geiselnahme, Bombenfund (auf Anforderung des ELRD)
  • Katastrophen-voralarm bzw. Katastrophenalarm
  • Einsätze mit besonderem Koordinierungsbedarf, ungewöhnlichem Verlauf oder unbestimmter Zeitdauer  

Der Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD)

Wer ist der Einsatzleiter Rettungsdienst?

Der ELRD ist eine von der Vorstandschaft des BRK Kreisverband Hof  benannte Person. Diese Person ist dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) namentlich gemeldet. Der ELRD koordiniert Einsätze unterhalb der Alarmierungsschwelle der Sanitätseinsatzleitung (d.h. bestehend aus OrgL und LNA "Leitender Notarzt").

Alarmierungskriterien des Einsatzleiter Rettungsdienst:

  • Notfälle aller Art ab vermutlich 3 Notfallpatienten bei unübersichtlichen Notfallsituationen
  • Einsätze mit mehr als 3 eingesetzten Rettungsmittel (RTW, KTW, RTH)
  • Notfälle mit vermutlich 3-9 Notfallpatienten
  • Brände in Wohn - und Industriegebäuden, Landwirtschaftliche Anwesen, BMA-Alarm (AH, KH), Bombenfund
  • Unfälle mit kleinen Fluggeräten/Flugzeugen bis max. 4 Personen
  • Wasserrettungseinsätze (auf Anforderung des Einsatzleiters der Wasserwacht) od. zur Koordination des Landrettungsdienst
  • Waldunfälle im Forstbereich
  • Einsätze mit besonderem Koordinierungsbedarf, ungewöhnlichem Verlauf oder unbestimmter Zeitdauer

Einsatzführung und Einsatzunterstützung obliegt der Integrierten Leitstelle (ILS) HochFranken

ILS Hochfranken